Anmeldung

Wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind bei uns anmelden möchten!

Vorschul­anmeldung

Ablauf:

Aus organisatorischen Gründen erfolgt die Anmeldung direkt im Schulbüro vom Ratsmühlendamm. Ein Termin zur Anmeldung ist nicht nötig.

Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag:
7.30 bis 08.30 Uhr und 12.30 bis 13.30 Uhr

Weitere Informationen finden sie auch in den PDF-Dokumenten der Website www.hamburg.de:

»Kita oder Vorschule?« (leichte Sprache)

»Kita oder Vorschule?«

Wer leitet die Vorschule?

Die Vorschule wird von unseren Sozialpädagogen Frau Rudschinat und Frau Estéevez geleitet.

Was erwartet mein Kind in der Vorschule?

Die Vorschulen bieten an fünf Tagen in der Woche eine strukturierte Heranführung an schulische Anforderungen. Durch die Arbeit in schulischen Räumen wird Ihr Kind behutsam auf die 1. Klasse vorbereitet.

Sprachförderung, Förderung der Motorik und das Erleben der sozialen Gruppensituation stehen im Mittelpunkt der Arbeit. Inhaltlich richtet sich der Vorschulunterricht nach dem Bildungsprogramm für Vorschulen in Hamburg.

Was kostet die Vorschule?

Die Vorschule ist von 8.00-13.00 kostenlos. Nach 13.00 ist die Betreuung kostenpflichtig.

    Erstklassen­anmeldung

    Ablauf:

    Aus organisatorischen Gründen erfolgt die Terminabsprache zur Anmeldung mit dem Schulbüro vom Ratsmühlendamm.

    Bitte rufen Sie dort ab dem 11.12.23 unter (040) 428 8801-0 an, um einen Termin zur Anmeldung zu vereinbaren.

    Bitte kommen Sie dann am vereinbarten Termin gemeinsam mit Ihrem Kind in das Schulbüro im Eschenweg (nicht Büro Ratsmühlendamm) und bringen Sie folgende Dinge mit, siehe Liste:

    Bitte mitbringen:

    • Das Einladungsschreiben,
    • Das ausgefüllte Anmeldeformblatt mit Unterschrift beider Sorgeberechtigten, das dem Einladungsschreiben beigefügt ist,
    • Die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder den Geburtsschein, die Abstammungsurkunde oder einen Auszug aus dem Familienbuch,
    • Den Personalausweis eines Sorgeberechtigten oder (falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben) Ihren Pass oder Passersatz,
    • Falls vorhanden, eine Gerichtsentscheidung über die Regelung der elterlichen Sorge, Sorgerechtserklärung,
    • Eine Bescheinigung über die U9 Untersuchung oder die Bescheinigung des Schularztes,
    • Den Impfausweis Ihres Kindes.